Kapitalgesellschaften
Innerhalb der Rechtsformen lässt sich zwischen Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Eine Kapitalgesellschaft ist dabei eine juristische Person, bei der eine Trennung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern herrscht. Die Gesellschafter sind dabei die Hauptgeldgeber und beteiligen sich mit ihrem Kapital an der Gesellschaft. Dabei können, müssen sie aber nicht persönlich mitarbeiten oder gar die Geschäftsführung übernehmen.
Zu den bekanntesten Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Aktiengesellschaft (AG). Bei der GmbH werden die Anteilseigner Gesellschafter genannt, bei der AG handelt es sich um sogenannte Aktionäre, die mit ihrem Kapital Aktien, also Anteile an der Gesellschaft, erwerben.
Innerhalb der Kapitalgesellschaften herrscht eine klare Gewaltenteilung. So wird z.B. bei der GmbH die Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung ernannt, dies kann im kleinen Rahmen geschehen wenn z.B. vier Gründer (also Gesellschafter) sich selbst oder einen von ihnen als Geschäftsführer ernennen. Es ist aber auch möglich, dass viele Gesellschafter an einer GmbH oder AG beteiligt sind und einen oder mehrere externe Geschäftsführer ernennen.
Bei der GmbH ist die Ernennung des Geschäftsführers Aufgabe der Gesellschafterversammlung, bei der AG wählt die Hauptversammlung (bestehend aus den Aktionären) den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand aufstellt. Der Vorstand hat dann die Aufgabe der Geschäftsführung und der Vertretung nach außen.
Ein weiterer Unterschied von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften ist die Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrags oder bei der AG Satzung genannt. Während es bei Personengesellschaften auch reicht eine mündliche Abmachung zutreffen, bedarf die Gründung einer Kapitalgesellschaft eines schriftlichen Vertrages. Darüberhinaus müssen Kapitalgesellschaften auch ins Handelsregister eingetragen werden und haben demnach auch alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben.
Last but not least, ist das Stammkapital nicht zu vernachlässigen. Bei allen Kapitalgesellschaften benötigt es bei der Gründung ein gewisses Stammkapital, das je nach Gesellschaftsform variiert. Angefangen bei der UG (Mini-GmbH) mit 1 € über 25.000 € für die GmbH Gründung und 50.000 € für die Gründung einer AG, bis hin zu 120.000 € für die Rechtsform der Societas Europaea.
Dieses Stammkapital wird von allen Gesellschaftern gemeinsam eingelegt und kann sowohl in Form von Bar- oder Sacheinlagen getätigt werden.
Im Falle eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten haftet die Gesellschaft dann mit ihrem jeweiligem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter an sich allerdings nur mit ihrer Stammkapitaleinlage. Die Haftung von Kapitalgesellschaften beschränkt sich somit immer auf das Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen der Gesellschafter ist ausgeklammert. Allerdings gibt es auch hier einige wenige Ausnahmen z.B. kann es auch zu einer privaten Haftung der Geschäftsführer kommen, wenn diese ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzten.
Mögliche Formen von Kapitalgesellschaften sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Societas Europaea (SE)
- Aktiengesellschaft (AG)
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