Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)

Die Abkürzung gGmbH steht für gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet die Gewinne der GmbH werden für gemeinnützige Zwecke verwendet. Erfüllt die gGmbH den gemeinnützigen Zweck gemäß §52 AO, so ist die sie von der Körperschaftssteuer sowie von der Gewerbesteuer befreit. Häufig findet diese Rechtsform Anwendung in gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen Möchten z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, Sozialstationen.

Anforderungen an eine gGmbH

Damit eine GmbH als gemeinnützig eingestuft wird muss sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Eine Übersicht über diese Zwecke findet sich in der Abgabenordnung unter § 52 AO und § 53 AO.
  • Der Unternehmensgegenstand dient unmittelbar der Erfüllung dieses gemeinnützigen Zwecks.
  • Der Zweck muss selbstlos, unmittelbar und ausschließlich sein.
  • Gewinne dürfen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern dürfen ausschließlich dem Geschäftszweck dienen. Außerdem stehen alle Gehälter in Relation zur erbrachten Leistung.
  • Bei Auflösung der Gesellschaft darf das Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Eine Ausschüttung an die eigenen Gesellschafter ist nur dann zulässig, wenn diese selbst gemeinnützig sind.

Gemeinnütziger Zweck einer gGmbH

Gemäß §52 Abs. 1 Satz 1 AO gilt eine Körperschaft als gemeinnützig, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Zur Förderung der Allgemeinheit zählen unter anderem:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung von Religion
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung des Tierschutzes

usw. die vollständige Liste findet sich in §52 der Abgabenordnung.

Vorteile der gGmbH

Die Vorteile einer gGmbH sind insbesondere steuerlicher Natur. So ist die gGmbH von der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus erhält sie die Berechtigung Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen.

Abgrenzung zum eingetragenen Verein e.V.

Der größte Unterschied zwischen einer gGmbH und einem gemeinnützigen Verein besteht in der wirtschaftlichen Tätigkeit. Eine gGmbH verfolgt gemeinnütze aber wirtschaftliche Betätigungen. In einem Verein ist dies nicht der Fall. Vereine kommen in der Praxis häufig in der Freizeitgestaltung (Sportvereine) oder bei Berufsverbänden vor. Sobald ein Verein allerdings eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgt wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser oder auch Soziale Unternehmungen, so kann er nicht länger als Verein tätig sein, sondern sollte seine Rechtsform in eine gGmbH umwandeln.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vereins ist der der Demokratie. Ein Verein ist basisdemokratisch organisiert, das bedeutet alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich von der Vereinsversammlung getroffen. Anders sieht es bei der gGmbH aus, die von ihrem Geschäftsführer vertreten wird und in ihrer Willensbildung an den Willen der Gesellschafter gebunden ist. Für Gründer, die also auch auf unbegrenzte Zeit Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen möchten, bietet sich daher die Rechtsform der gGmbH an. Hier haben die beteiligten Gesellschafter, je nach Höhe des Geschäftsanteils ein Entscheidungsrecht. Für 1-Personen Gesellschaften liegt also die volle Entscheidungsmacht beim Gründer.

gGmbHs in Deutschland

Die Rechtsform der gGmbH erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. So zeigt auch unsere Statistik einen Anstieg von 350% in den vergangenen 15 Jahren. Gerade im Start-up Bereich wählen viele Social Entrepreneure die Rechtsform der gGmbH, die wirtschaftliche Interessen mit ideellen Unternehmenszielen ideal vereint.

Newsletter

Startups, stories and stats from the German startup ecosystem straight to your inbox. Subscribe with 2 clicks. Noice.

LinkedIn Connect

Take care, give care

Did this news inform or entertain you? Then we would be happy if you tell your network about it.

Share on Linkedin Share on Facebook Share on Xing

FYI: English edition available

Hello my friend, have you been stranded on the German edition of Startbase? At least your browser tells us, that you do not speak German - so maybe you would like to switch to the English edition instead?

Go to English edition

FYI: Deutsche Edition verfügbar

Hallo mein Freund, du befindest dich auf der Englischen Edition der Startbase und laut deinem Browser sprichst du eigentlich auch Deutsch. Magst du die Sprache wechseln?

Deutsche Edition öffnen