IPO

Unter einem IPO (Initial Public Offering) versteht man das erstmalige Angebot von Aktien eines Unternehmens zum öffentlichen Kauf. Es handelt sich hierbei also um den Börsengang eines Unternehmens. Dabei werden die Aktien eines Unternehmens an einem Kapitalmarkt erstnotiert und der breiten Masse zugänglich gemacht. Hierbei handelt es sich entweder um Aktien von Altaktionären oder neu ausgegebene Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung.

Werden Aktien von Altaktionären ausgegeben, so verkaufen diese ihre Aktien und nur der Eigentümer wechselt. Handelt es sich um eine Kapitalerhöhung, so erhält das Unternehmen neues Kapital aus der Ausgabe neuer Aktien. Achtung allerdings hier: Es kann zu einer Kapitalverwässerung der Altaktionäre kommen, da aufgrund des erhöhten Kapitals durch die Neuausgabe von Aktien, die einzelnen Aktien, die die Altaktionäre bereits besitzen, weniger wert werden.

Gründe für den Börsengang

Nichtsdestotrotz bietet ein Börsengang auch viele Vorteile. Die Gründe und Motive für einen Börsengang sind also sehr vielfältig. Die wichtigsten Gründe sind:

  • Kapitalbedarf

Finanzierung von Wachstum

Eigenkapitalstärkung

  • Nachfolgeregelung
  • höherer Verkaufspreis

Vorwiegend wird ein Börsengang durchgeführt, um einen Kapitalbedarf zu decken und neue finanzielle Mittel zu erzielen. Diese können zum einen der Wachstumsfinanzierung dienen, beispielsweise wenn ein Unternehmen expandieren möchte und neue Fabriken bauen möchte. Zum anderen können die finanziellen Mittel zur Stärkung des Eigenkapital angedacht sein, z.B. wenn ein Unternehmen hoch verschuldet ist.

Ein weiterer Grund für den Börsengang ist die Nachfolgeregelung. Wenn beispielsweise mehrere Personen ein Unternehmen erben, bietet sich ein Börsengang an, denn durch das Verkaufen der Anteile erhält jeder Erbe denselben Geldbetrag und Streitigkeiten können vermieden werden.

Darüber hinaus ist bei Verkäufen eines Unternehmens an öffentlichen Märkten, sprich an der Börse, auch ein höherer Verkaufspreis zu erzielen. Würde das Unternehmen oder dessen Anteile nur an einen einzelnen Investor verkauft werden, so könnte dieser vermutlich nicht die gesamte Kaufsumme zur Verfügung stellen. Beim Verkauf der Aktien über die Börse, lässt sich allerdings der Kaufpreis erhöhen, da hier mehrere Anleger gleichzeitig investieren.

Ablauf eines Börsengangs (IPOs)

Nachdem sich ein Unternehmen für den Börsengang entschieden hat sind noch einige Prozesse zu durchlaufen bis die ersten Aktien an den Handelsplätzen ausgegeben werden können. Der gesamte Prozess dauert ungefähr ein Jahr.

1) Prüfung der Börsenreife

An erste Stelle steht zunächst die Prüfung der Börsenreife des Unternehmens auf rechtlicher und wirtschaftlicher Basis.

Rechtliche Börsenreife

Die Grundvoraussetzung für ein IPO ist, dass das Unternehmen die Rechtsform einer Aktiengesellschaft innehat. Hierbei kann es sich entweder um eine AG, eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) handeln. Wenn allerdings noch keine Aktiengesellschaft besteht, so muss die bestehende Gesellschaftsform zunächst in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, um hier den rechtlich korrekten Rahmen zu schaffen.

Wirtschaftliche Börsenreife

Unter der wirtschaftlichen Börsenreife eines Unternehmens versteht man die wirtschaftliche Eignung eines Unternehmens um an die Börse zu gehen. Hier wird geprüft welche Umsätze und Gewinne das jeweilige Unternehmen erzielt und inwiefern eine Zukunftsstrategie für das Unternehmen besteht. Um dies zu analysieren werden unternehmensinterne Daten geprüft, eine Branchen-, Produkt- und Wettbewerbsanalyse durchgeführt, es kommt zu einem Peergroup-Vergleich mit bereits börsennotierten Unternehmen und die Stärken und Schwächen des Unternehmens werden analysiert.

2) Wahl der Konsortialbank

Nachdem das Unternehmen auf Börsenreife geprüft wurde, muss sich das Unternehmen nun für eine geeignete Bank entscheiden, mit der es den anstehenden Börsengang durchführen möchten. Hierzu bewerben sich verschiedenen Banken im Rahmen eines sogenannten Beauty Contest bei dem Unternehmen. Das Unternehmen sucht sich nun eine oder häufig mehrere geeignete Banken aus und legt diese als Konsortialbank/en fest. Das bedeutet: mit dieser Bank oder diesem Bankenkonsortium wird der Börsengang gemeinsam durchgeführt. Die Kosten, die hierbei anfallen, sind hoch, so entsprechen die Bankgebühren meist ca. 5 % des Emissionsvolumens.

3) Due Diligence

Nun folgt eine breitgefächterte Due Diligence Prüfung, die durch Anwälte und Wirtschaftprüfer durchgeführt wird. Hierbei wird das Unternehmen bis ins kleinste Detail auf seine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken untersucht. Dabei sind die wichtigsten Due Diligence Prüfungen die Legal- und Financial Due Diligence, bei der sowohl die rechtliche als auch finanzielle Lage des Unternehmens überprüft wird.

4) Research Report

Auf Basis der Ergebnisse der Due Diligence Prüfungen schreiben die Konsortialbanken dann einen sogenannten Research Report. Hierbei werden die Ergebnisse der Due Diligence Prüfung für potentielle Investoren zusammengefasst. Dabei umfasst der Research Report:

  • eine Beschreibung der Marktstellung
  • eine Beschreibung des Marktpotential
  • sowie Analysen zum Unternehmenswert, um den Emissionspreis festsetzten zu können

5) Roadshows

Mit diesem Research Report gehen die Banken dann auf Roadshows, deren Ziel es ist, geeignete Investoren zu finden. Meist wurde zuvor schon ein passender Investorenkreis festgelegt z.B. Mitarbeiter, Kleinanleger, Financial Sponsors oder Investmentfonds. Nun nehmen die Banken Kontakt zu Investoren auf und versuchen diese davon zu überzeugen Aktien des Unternehmens zu kaufen. Hierzu stellen die Banken die Equity Story (Unternehmenskonzept und Strategie) sowie ihren Research Report des Unternehmens potentiellen Anlegern vor und versuchen diese mittels der Daten von einem Investment zu überzeugen.

6) Bookbuilding

Im nächsten Schritt folgt dann die Öffnung der Orderbücher durch die Banken, auch Bookbuilding genannt. Die Investoren können nun ihren Preis sowie die Menge der Aktien mitteilen, die sie gerne kaufen würden. Meist zeichnet sich zu Ende der Roadshows bereits eine gewisse Preisspanne ab, innerhalb derer der spätere Emissionspreis festgelegt wird. Diese wird dann auch von den Banken kommuniziert.

7) Zeichnung und Zuteilung

Jeder Anleger hat nun die Möglichkeit ein Angebot abzugeben, dabei legt er sowohl seinen Maximalpreis als auch die Anzahl der Aktien fest, die er gerne erwerben würde. Die Orderbücher werden dann geschlossen. Anhand der Schlussgebote und der Nachfrage wird durch die Banken dann der endgültige Emissionspreis ermittelt.

Nach der Ermittlung des Emissionspreises erfolgt dann die Zuteilung der Aktien. Dabei erhalten alle Anleger, deren Order unterhalb des Emissionspreises liegt, keine Aktien. Diejenigen Anbieter, die Angebote oberhalb des Emissionspreises abgegeben haben, erhalten dann ihre Aktien zum Emissionspreis, unabhängig davon wie hoch ihr ursprüngliches Angebot war. So soll gewährleistet werden, dass jeder Anleger gleich viel zahlen muss und eine faire Ausgangssituation geschaffen ist.

Nun kann es allerdings auch zu einer Überzeichnung der Aktien kommen. Dies geschieht wenn insgesamt mehr Aktien nachgefragt werden als von dem Unternehmen angeboten. In einem solchen Fall hat die Konsortialbank die Möglichkeit auf einen Reservepool, den sogenannten Green Shoe, zurückzugreifen und noch weitere Aktien auszugeben.

8) Listing & Settlement

Im letzten Schritt erfolgt dann die offizielle Festlegung des Emissionspreises und der Börsenhandels beginnt. Dies wird auch als Erstnotiz bezeichnet, da die Aktie des Unternehmens nun zum ersten Mal einen Börsenkurs hat.

Die Dienstleistungen der Konsortialbanken gehen aber meist noch über die Erstnotiz hinaus. So erfolgt meist einen Monat nach der Erstnotiz noch eine Kurspflege. Hierbei versucht die Konsortialbank Kurschwankungen zu verhindern, indem sie Aktien kauft wenn der Kurs fällt und Aktien verkauft wenn der Kurs steigt. So soll ein möglichst stabiler Aktienkurs zu Stande kommen.

Andere Möglichkeiten als IPO

Neben dem Initial Public Offering gibt es auch noch andere Möglichkeiten die Aktien eines Unternehmens an der Börse zu listen. Hierzu zählen die direkte Notierung, der Reverse Takeover sowie SPACs.

Direkte Notierung

Bei der direkten Börsennotierung beschließen Unternehmen keine Aktien zu emittieren, sondern sie bieten lediglich Altaktionären die Möglichkeit ihre Aktien nun an die Öffentlichkeit zu verkaufen. Es gibt hier folglich keinen finanziellen Zufluss in Form von einer Kapitalerhöhung. Der Vorteil einer direkten Notierung liegt vor allem in der schnelleren und kostengünstigeren Abwicklung, IPOs sind hier sehr viel aufwendiger. Darüber hinaus besteht auch für die Altaktionäre der Vorteil, dass ihre Anteile nicht durch eine Kapitalerhöhung verwässern. Aufgrund der ausbleibenden Vorabplatzierung bei Anlegern, die im Rahmen von IPOs stattfinden, ergeben sich hier allerdings große Unsicherheiten bezüglich der ersten Kursnotiz und des Emissionspreises. Hier wird kein Mindestpreis festgelegt und eine Kurspflege durch eine Konsortialbank durchgeführt, daher ergibt sich der Preis der Aktien lediglich durch die reguläre Kursfindung am ersten Börsentag. Dies sollte auf jeden Fall beachtet werden. Bekannte Unternehmen, die ihre Börsennotierung in Form von einer direkten Notierung durchgeführt haben sind beispielsweise: Spotify, Slack oder Roblox.

Reverse Takeover

Bei einem sogenannten Reverse Takeover findet die Börsennotierung eines Unternehmens indirekt statt. Dies geschieht durch die Übernahme eines öffentlichen Unternehmens durch ein privates. Kurz gesagt, es findet eine Fusion oder Übername statt und die beiden Unternehmen führen ihre Aktien zusammen und bieten sie öffentlich an. Der Vorteil eines Reverse Takeovers liegt ebenfalls in den Kosten- und Zeiteinsparungen.

SPAC

Eine ähnliche Strategie wie die des Reverse Takeovers verfolgt auch die Börsenotierung mittels eines SPACs. Hierbei nimmt ein sogenannter SPAC (special purpose acquisition company) Kapital mittels eines Börsengangs auf. Dabei handelt es sich bei einem SPAC um einen leeren Börsenmantel, der lediglich dazu existiert um nicht-börsennotierte Unternehmen aufzukaufen und ihnen dadurch den Zugang zu einer Börsennotierung zu ermöglichen. Hier besteht im Gegensatz zu einem Reverse Takeover auch die Möglichkeit dem Unternehmen, das übernommen wird, zusätzlich Liquidität zu zuführen.

Vor- und Nachteile eines IPO

Wie bereist erwähnt gibt es neben dem klassischen IPO noch einige weitere Möglichkeiten das eigene Unternehmen an der Börse zu notieren, daher möchten wir nun nochmals die Vor- und Nachteile eines IPOs darlegen:

Vorteile eines IPOs

  • das Unternehmen hat durch ein erfolgreiches IPO die Möglichkeit große Mengen an Kapital aufzubringen
  • das Ansehen und die Bekanntheit eines Unternehmens erhöhen sich durch einen Börsengang
  • Investoren haben durch IPOs die Möglichkeit die Aktien eines Unternehmens nun auch öffentlich zu erwerben, dies ist weitaus einfach als im privaten Handel
  • Bei einem IPO ist ein geregelter Emissionspreis sowie die nachträgliche Kurspflege durch eine Konsortialbank gewährleistet

Nachteile eines IPOs

  • sehr kosten- und zeitaufwendig
  • Unternehmen, die an der Börse gelistet sind müssen sich an die Vorschriften der Finanzaufsichtsbehörde halten
  • Unternehmenszahlen wie die Bilanz müssen offengelegt werden

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