Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft entsteht immer dann, wenn sich mindestens zwei Rechtssubjektive zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Dabei können diese Rechtssubjekte sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Nach ihrem Zusammenschluss spricht man dann von Gesellschaftern.

Die bekanntesten Formen der Personengesellschaften sind die:

Bei der GbR schließen sich mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen, hier ist auch kein Gesellschaftsvertrag nötig. Die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen beide Gesellschafter gemeinschaftlich und auch die Gewinne teilen sie sich zu gleichen Teilen auf.

Die OHG ist ähnlich wie die GbR, allerdings mit dem bedeutenden Unterschied, dass es sich bei der OHG um ein Handelsgewerbe handelt, dass im Handelsregister eingetragen werden muss. Die Geschäftsführung wird hier meist auch gemeinschaftlich übernommen.

Bezüglich der Haftung tritt bei beiden Gesellschaften eine unbeschränkte Haftung ein. Die jeweiligen Gesellschafter haften sowohl mit ihrem Gesellschaftsvermögen, als auch mit ihrem Privatvermögen gemeinschaftlich und gesamtschuldnerisch.

Bei der dritten bekannten Form der Personengesellschaftern, der sogenannten KG ist dies anders. Hier haftet lediglich der Komplementär voll und unbeschränkt, auch mit seinem Privatvermögen. Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich auf die im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

Generell gilt in Bezug auf die Haftung in Abgrenzung zu den Kapitalgesellschaften, dass bei Personengesellschaften eine unbeschränkte Haftung, mit Ausnahme der Kommanditisten bei der KG, zum Tragen kommt.

Allerdings ist hier auch zu beachten, dass man für die Gründung einer Personengesellschaft kein Stammkapital benötigt. Die Höhe des Startkapitals setzt sich aus den eingebrachten Einlagen der Gesellschafter zusammen, es gibt aber keine gesetzliche Mindestgrenze.

Darüber hinaus besteht im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften auch immer ein persönlicher Bezug. Die Gesellschafter bringen das Kapital in die Gesellschaft ein und sind gleichzeitig auch Geschäftsführer und entscheiden, außer im Gesellschaftsvertrag wurde es anders geregelt, gemeinsam.

Bei den Kapitalgesellschaften verhält sich dies anders, die Gesellschafter bringen zwar ebenfalls Kapital mit ein, sind aber nicht zwingend an der Geschäftsführung oder der Mitarbeit in der Gesellschaft beteiligt und haften nur eingeschränkt mit ihrer Stammkapitaleinlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.

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