Vermögensverwaltende GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH stellt eine Sonderform der GmbH dar. Für sie gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für eine GmbH. Dabei dient die vermögensverwaltende GmbH wie der Name schon sagt, insbesondere zur Verwaltung und Organisation von Vermögen.

Dabei umfasst die vermögensverwaltende GmbH zwei Formen. Zum einen handelt es sich um die Einbringung von privatem Vermögen in die GmbH beispielsweise durch Immobilien, Aktien oder andere Wertpapiere. Hier wird in die Wertpapiere über die GmbH investiert und die Gewinne aus den Inventionen auch über die GmbH versteuert, so ergeben sich immense Steuervorteile gegenüber der Investition als Privatperson.

Eine weitere Form der vermögensverwaltenden GmbH ist die Holding. Hierbei werden Beteiligungen an anderen Gesellschaften z.B. KG, GmbH oder AG innerhalb einer Muttergesellschaft (Holding) zusammengefasst. Auch hieraus ergeben sich steuerliche Vorteile, da die Kapitalertragssteuer bei der Gewinnausschüttung an Gesellschaften, die in einer Holding zusammengefasst sind, wegfällt.

Einbringung von Privatvermögen: Kapitalertragssteuer sparen

Mit Hilfe einer vermögensverwaltenden GmbH haben Privatpersonen die Möglichkeit sterbliche Vergünstigungen auf ihr Privatvermögen anzuwenden. Dies erfolgt beispielsweise, wenn sie in Aktien oder Wertpapiere investieren. Als Privatperson würde für die Gewinne aus Wertpapieren die Kapitalertragssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen. Werden die Wertpapiere allerdings über eine GmbH gekauft und die Gewinne an die GmbH ausgeschüttet, so fallen lediglich für 5 % der Gewinn Steuern an, der Steuersatz hierfür beträgt dann ca. 30 %, somit ergeben sich Gesamtsteuern auf die Gewinne von 2 %.

Eine weitere Möglichkeit als Privatperson Steuern zu sparen ergibt sich aus der Übertragung von Immobilien an die vermögensverwaltende GmbH. Normalerweise würden überschüssige Mieteinnahmen der Einkommenssteuer unterliegen. Werden die Immobilien allerdings an eine vermögensverwaltende GmbH übertragen, so kommt die Körperschaftssteuer zum Tragen, die weitaus unter dem persönlichen Steuersatz von Privatpersonen liegt.

Kapitalertragssteuer umgehen mit einer Holding

Die zweite Form der vermögensverwaltenden GmbH ist die Holding. Hierbei werden verschiedene Unternehmen hierarchisch organisiert. Eine Holding besteht demnach aus einer Muttergesellschaft und mindestens einer oder auch mehr Tochtergesellschaften. Dabei werden alle Beteiligungen, die die Muttergesellschaft an unterschiedlichen Tochtergesellschaften hat in einer Holding zusammengefasst und es kommt zu keiner Kapitalertragssteuer bei Gewinnausschüttung.

Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Der größte Vorteil einer vermögensverwaltenden GmbH ergibt sich aus den steuerlichen Einsparungen. Besonders Personen, die ein hohes Privatvermögen haben, können hier steuerlich profitieren.

Darüber hinaus ergibt sich ein Vorteil durch die einfachere Vererbung an Kinder oder Enkel durch die Gesellschaft.

Und nicht zuletzt ist eine vermögensverwaltende GmbH auch eine Absicherung des Vermögens, da durch die Aufteilung des Vermögens innerhalb der Gesellschaft in Privat- und Betriebsvermögen eine Unabhängigkeit der Vermögensgegenstände erreicht wird. Die Verluste der Gesellschaft betreffen letztlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das Privatvermögen der Gesellschafter. Umgekehrt bleibt das Betriebsvermögen von Verlusten der einzelnen Gesellschafter unberührt.

Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Ein großer Nachteil ergibt sich vor allem aus den hohen Gründungskosten einer GmbH als auch aus den laufenden Kosten für Rechnungs- und Buchführungspflichten. Eine vermögensverwaltende GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Buchführungspflicht, das bedeutet konkret es fallen jährliche Grundkosten für den Jahresabschluss und die Steuerberatung an. Darüber hinaus muss zu Beginn der Gründung das Stammkapital eingebracht werden und Gründungskosten in Höhe von 1.000 -2.000 € aufgebracht werden. Aufgrund dessen lohnt sich die Vermögensverwaltung über eine vermögensverwaltende GmbH erst ab einem Privatvermögen im sechsstelligen Bereich.

Des Weiteren gehört das eingebrachte Kapital rechtlich der GmbH, was bedeutet als Privatperson muss man sich gegenübender GmbH als unbeteiligte Person verhalten, da sonst der Verdacht von verdeckten Gewinnausschüttungen oder Einlagen aufkommen könnte.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, die vermögensverwaltende GmbH bietet einige Vorteile insbesondere aus steuerlicher Sicht, jedoch sollte die Gründung reichlich überlegt sein da auch hohe Kosten und Aufwand damit verbunden sind.

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